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WAS ÄNDERT SICH 2024?

Norbert Eckstein • 21. November 2023

WAS ÄNDERT SICH 2024?

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen auf monatlich 7.550 Euro (p.a. 90.600 Euro) und im Osten auf 7.450 Euro (p.a. 89.400 Euro)
  2. Dadurch steigt der maximal steuerlich geförderte Betrag für die betriebliche Altersvorsorge auf 604 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Betrag auf 302 Euro. 
  3. Der Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge aus Renten der betrieblichen Altersvorsorge steigt im Westen auf 176,75 Euro, im Osten auf 173,25 Euro. Pflichtversicherte Rentner müssen also Krankenkassenbeiträge nur für den Betrag bezahlen, der über diesem Freibetrag liegt.
  4. Auch die Freigrenze für die Pflegeversicherung steigt auf 176,75 Euro. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Dies gilt nicht für freiwillig Versicherte.
  5. Der maximal mögliche Betrag für die Basis-Rente (gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente) steigt auf 27.565 Euro p.a. (bei Ehepaaren auf 55.130 Euro p.a.). 100 % davon sind steuerliche absetzbar.
  6. Wer ab dem 01.01.2024 einen Bauantrag für einen Neubau in einem Neubaugebiet stellt, muss eine Heizung installieren, die auf mindestens 65 % erneuerbaren Energien basiert
  7. „Wohn-Riester“ kann ab 01.01.2024 neben – wie bisher – Aufbau von Eigenkapital, Tilgung eines Darlehens oder altersgerechter Sanierung auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwendet werden.
  8. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 11.604 Euro, der Kinderfreibetrag steigt auf 6.384 Euro.
  9. Der Freibetrag zum Solidaritätszuschlag für Gutverdiener erhöht sich auf 18.130 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung
  10. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 62.100 Euro. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln möchte, muss zukünftig 69.300 Euro p.a. verdienen.
  11. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzliche Versicherte wird wohl um ca. 0,1 % steigen, beträgt dann also durchschnittlich 1,7 %. Dadurch erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte auf 421,76 Euro für die Kranken- und 87,98 Euro (62,10 Euro in Sachsen) für die Pflegeversicherung.
  12. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden erhöht. Im ambulanten Bereich erhöht sich das Pflegegeld um 5 %, ebenso für die Sachleistungen. Im stationären Bereich werden die Leistungszuschläge auf die Pflegekosten angehoben auf 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten im 1. Jahr, 30 % bei einem Aufenthalt länger als 12 Monate, 50 % bei einem Aufenthalt von länger 24 Monate und 75 % bei einem Aufenthalt länger als 36 Monate.
  13. Das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige wir ab 2024 für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr gewährt
              (Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewährleistung übernommen werden)
von Norbert Eckstein 12. November 2024
Die betriebliche Altersvorsorge kann ein probates Mittel sein, um Frauen vor der Altersarmut zu bewahren. Auch für Teilzeitarbeitende und Geringverdienerinnen gibt es Lösungen. Lt. dem statistischen Bundesamt sind die Rentenleistungen durchschnittlich für Frauen 30 % geringer als für Männer. Das oft, weil Frauen nur Teilzeit arbeiten oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Hier kann Abhilfe mit der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen werden. Alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind haben Anspruch auf diese. Lassen Sie sich dazu von mir beraten … Als Fachmann für Ruhestandsplanung und -sicherung (IHK) und zertifizierter Fachmann für Betriebliche Altersvorsorge finde ich die beste Lösung für Sie. Vereinbaren Sie einfach unter 08053 79540 einen Termin mit mir.
von Norbert Eckstein 7. November 2024
Gem. dem Altersvorsorgebericht der Bundesregierung hat mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern keine betriebliche Altersvorsorge. In Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern sind es 60 %, in Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern sind 71 % unversorgt. Die Betriebliche Altersvorsorge ist die Ergänzung der gesetzlichen Rente. Nur beides zusammen ermöglichen im Rentenalter ein ausreichendes Einkommen. Ein Mitarbeiter, der zu Ihnen wegen mehr Geld kommt, geht auch wegen mehr Geld wieder. Bieten Sie lieber als Benefit eine sinnvolle zusätzliche Altersvorsorge. Machen Sie sich damit unvergleichbar mit anderen Unternehmen. In Umfragen kam heraus, dass 77 % der Mitarbeiter die Gehaltsumwandlung nutzen würden, wenn Sie ein vernünftiges Angebot erhalten würden und wenn der Arbeitgeber etwas mehr als nur den gesetzlichen Pflichtzuschuss gibt. Als zertifizierter Fachmann für betriebliche Altersvorsorge nehme ich Ihnen die persönliche Beratung Ihrer Mitarbeiter und die Verwaltung der Verträge ab. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 3. Oktober 2024
Private Krankenversicherungen werden im kommenden Jahr im Schnitt um 18 % teurer. Sogenannte Tarifoptimierer wittern jetzt wieder ihr großes Geschäft. Auf vielen Internetseiten versprechen Sie gegen Erfolgshonorar hohe Einsparungen bei gleichen Leistungen. Fallen Sie darauf nicht herein. Billiger wird es in der Regel nur, wenn entweder Leistungen gekürzt werden oder der Selbstbehalt erhöht wird. Oft besteht der Trick auch darin, in einen Tarif zu wechseln, bei dem die Arztrechnungen nur bis zum Regelsatz (=2,3-facher Satz) erstattet wird, die Ärzte aber meist bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz) abrechnen. Sprechen Sie zuerst einmal mit Ihrem Versicherungsmakler oder direkt mit der Versicherungsgesellschaft, wenn Ihnen Ihre Beiträge zu hoch werden. Wenn Sie gar nicht wissen, wohin, helfen auch wir Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 1. Oktober 2024
Jede vierte Erbengemeinschaft bleibt über mehr als 6 Jahre bestehen. Oft gar dauert es mehr als eine Generation, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Deshalb rate ich dazu, schon zu Lebzeiten alles zu unternehmen, damit nach dem eigenen Tod keine Erbengemeinschaft entsteht. Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass die Erben, die einen höheren Anteil am Erbe haben, eher die Wünsche der anderen Erben blockieren. Und in gut zwei von drei Erbengemeinschaften streiten sich die Geschwister ums Erbe der Eltern. Wenn Sie das vermeiden wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit mir unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 26. September 2024
Natürlich schmälern Tarif- und Vertriebskosten die Renditen, aber auch Steuern und Garantien schlagen auf der Kostenseite zu. Dies hat der Staat zu verantworten, der z.B. bei Riester-Produkten und in der betrieblichen Altersvorsorge zur Beitragsgarantie verpflichtet. Und das Geld, dass dafür auf die Seite gelegt werden muss, kann nicht in renditestarke Fonds investiert werden. Aber auch bei der freien Anlage in Fonds ohne Versicherungsmantel fallen nicht unerhebliche Kosten an, Ausgabeaufschlag, Depotgebühr, Steuer und die ist meist höher als bei Fondspolicen. Es gibt aber auch kostengünstigere Alternativen dazu. Vereinbaren Sie einfach unter 08053 79540 einen Termin mit mir, dann können wir darüber reden.
von Norbert Eckstein 24. September 2024
Viele Unternehmer wissen nicht, welche bAV-Leistungen sie ihren Mitarbeitern konkret zugesagt haben. Das ist ein enormes Risiko. Rund 5 Jahre ist es erst her, dass einige Pensionskassen in Schieflage geraten sind und ihre Leistungen herabsetzen mussten. Das ist auch ein Problem für die Arbeitgeber, den dieser muss möglicherweise die Differenz zwischen Leistungen aus der Pensionskasse und zugesagter Leistung ausgleichen. Das sollte ein Weckruf für alle Unternehmen sein. Brisanter wird das ganze auch noch durch das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Darin verpflichtet das Gesetz etwa Geschäftsführer einer GmbH dazu, ein Krisenfrüherkennungssystem für das Unternehmen einzuführen. Unterlässt er das, haftet er möglicherweise sogar mit seinem Privatvermögen. Da viele Geschäftsführer Ihre konkreten Verpflichtungen aus den bAV-Verträgen nicht kennen, sollten sie das Gesamtkonzept zur bAV von einem Experten prüfen lassen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir unter 08053 79540 … als zertifizierter Fachberater für betrieblichen Altersvorsorge kann ich Ihnen sicherlich hier weiterhelfen.
von Norbert Eckstein 17. September 2024
Die Basisrente (auch Rürup-Rente) ist ein staatlich gefördertes, privates Altersvorsorgeprodukt, das ursprünglich vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht war, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit sollten sich diese Berufsgruppen eine lebenslange, monatliche Rente aufbauen, denn nur so wird die Rente nach dem Berufsleben ausgezahlt. Besonders attraktiv ist meiner Meinung nach die fondsgebundene Variante. Natürlich gibt es hier ein kleines Risiko durch Wertverlust, aber je länger der Vertrag läuft, umso geringer ist dieses Risiko, sagen selbst die Verbraucherschützer. Das lohnt sich nun seit 2023 besonders. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können zu 100% von der Steuer abgezogen werden. Zwar wird die Rente später versteuert, aber dann ist das Gesamteinkommen in der Regel geringer als bei der Einzahlung. Deshalb wird in der Gesamtabrechnung Steuer gespart. Gerne beraten wir Sie dazu. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 10. September 2024
Die Kapitalauszahlung aus Fondspolicen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind die Gewinne zu versteuern. Auf die Differenz zwischen Einzahlung und der Auszahlung wird Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer fällig. Weniger Steuern sind zu zahlen, wenn die sogenannte 12/62-Regel eingehalten wurde, also Einzahlung mindestens 12 Jahre lang und keine Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr. Dann unterliegt die Differenz dem Halbeinkünfteverfahren, also nur der Hälfte des persönlichen Steuersatzes. Wird der Betrag nicht auf einmal ausgezahlt, sondern als Teil- oder Rentenzahlung über mehrere Jahre gestreckt, sind die Einkünfte in der Regel noch geringer als bei einmaliger Kapitalauszahlung und damit noch steuerlich günstiger, weil weniger Auszahlung ist gleichzeitig in der Regel auch weniger Steuer. Gar keine Steuer fällt an, wenn z.B. eine wesentlich ältere Person, also zum Beispiel Vater oder Mutter als versicherte Person eingetragen ist, der Beitragszahler im Vertrag als Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person im Vertrag steht. Denn dann handelt es sich bei der Auszahlung bei Tod der versicherten Person um eine steuerfreie Todesfallleistung. Es gibt noch einige andere Gestaltungsmöglichkeiten mit den fondsgebundenen Lebensversicherungen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit mir unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 15. August 2024
Schon seit 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf die geförderte Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Entgeltumwandlungen können in allen Durchführungswegen der bAV gemacht werden. Ich möchte aber hier die Direktversicherung genauer anschauen, weil diese am häufigsten genutzt wird. Hier gibt es Höchstgrenzen für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Rentenversicherung (West) könne steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, 4 % der BBG sind zudem von den Sozialabgaben befreit. Der verpflichtende Arbeitgeberanteil in Höhe von 15 % ist hier schon dabei. Ganz ohne Steuer und Abgaben ist eine Betriebsrente allerdings nicht. Es gilt – wie auch bei der gesetzlichen Renten – die nachgelagerte Besteuerung, muss also mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bei gesetzlich krankenversicherten Personen fällig. Hier gibt es allerdings einen regelmäßig steigenden Freibetrag, 2024 in Höhe von 176,75 Euro. Schlechter fahren Personen, die statt einer Rente eine Kapitalauszahlung wählen. Hier muss der volle Krankenversicherungsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil – verteilt auf 10 Jahre gezahlt werden. Also Augen auf, bei der Wahl der Auszahlung und auch Augen auf bei der Produktauswahl. Ein Selbstläufer ist die bAV also nicht, auch wenn diese sich in den meisten Fällen lohnt. Lassen Sie sich von mir dazu beraten. Als zertifizierter Fachberater für bAV kenne ich Produkte, Vor- und Nachteile. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir unter 08053 79540 oder n.eckstein@norbert-eckstein.de
von Norbert Eckstein 13. August 2024
Immer mehr Senioren und – vor allem – Seniorinnen kommen ohne Grundsicherung nicht mehr über die Runden. Fast 700.000 Personen bekamen im ersten Quartal dieses Jahres Hilfe vom Staat. Es trifft vor allem die Menschen, die lang nur in Teilzeit gearbeitet haben. Aber, dagegen kann man selbst noch etwas tun. Wir sind Spezialisten für die Altersvorsorge von Menschen ab dem 50-igsten Lebensjahr. Hier ist es noch nicht zu spät. Wir verhelfen Ihnen zum Extra-Kick für Ihre Altersvorsorge. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540 oder n.eckstein@norbert-eckstein.de
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