von Norbert Eckstein
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10. September 2024
Die Kapitalauszahlung aus Fondspolicen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind die Gewinne zu versteuern. Auf die Differenz zwischen Einzahlung und der Auszahlung wird Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer fällig. Weniger Steuern sind zu zahlen, wenn die sogenannte 12/62-Regel eingehalten wurde, also Einzahlung mindestens 12 Jahre lang und keine Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr. Dann unterliegt die Differenz dem Halbeinkünfteverfahren, also nur der Hälfte des persönlichen Steuersatzes. Wird der Betrag nicht auf einmal ausgezahlt, sondern als Teil- oder Rentenzahlung über mehrere Jahre gestreckt, sind die Einkünfte in der Regel noch geringer als bei einmaliger Kapitalauszahlung und damit noch steuerlich günstiger, weil weniger Auszahlung ist gleichzeitig in der Regel auch weniger Steuer. Gar keine Steuer fällt an, wenn z.B. eine wesentlich ältere Person, also zum Beispiel Vater oder Mutter als versicherte Person eingetragen ist, der Beitragszahler im Vertrag als Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person im Vertrag steht. Denn dann handelt es sich bei der Auszahlung bei Tod der versicherten Person um eine steuerfreie Todesfallleistung. Es gibt noch einige andere Gestaltungsmöglichkeiten mit den fondsgebundenen Lebensversicherungen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit mir unter 08053 79540.