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RISIKEN DES UNTERNEHMERS IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

Norbert Eckstein • Sept. 24, 2024

RISIKEN DES UNTERNEHMERS IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

Viele Unternehmer wissen nicht, welche bAV-Leistungen sie ihren Mitarbeitern konkret zugesagt haben. Das ist ein enormes Risiko.
Rund 5 Jahre ist es erst her, dass einige Pensionskassen in Schieflage geraten sind und ihre Leistungen herabsetzen mussten. Das ist auch ein Problem für die Arbeitgeber, den dieser muss möglicherweise die Differenz zwischen Leistungen aus der Pensionskasse und zugesagter Leistung ausgleichen.

Das sollte ein Weckruf für alle Unternehmen sein.

Brisanter wird das ganze auch noch durch das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Darin verpflichtet das Gesetz etwa Geschäftsführer einer GmbH dazu, ein Krisenfrüherkennungssystem für das Unternehmen einzuführen. Unterlässt er das, haftet er möglicherweise sogar mit seinem Privatvermögen.

Da viele Geschäftsführer Ihre konkreten Verpflichtungen aus den bAV-Verträgen nicht kennen, sollten sie das Gesamtkonzept zur bAV von einem Experten prüfen lassen.

Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir unter 08053 79540 … als zertifizierter Fachberater für betrieblichen Altersvorsorge kann ich Ihnen sicherlich hier weiterhelfen.

von Norbert Eckstein 03 Okt., 2024
Private Krankenversicherungen werden im kommenden Jahr im Schnitt um 18 % teurer. Sogenannte Tarifoptimierer wittern jetzt wieder ihr großes Geschäft. Auf vielen Internetseiten versprechen Sie gegen Erfolgshonorar hohe Einsparungen bei gleichen Leistungen. Fallen Sie darauf nicht herein. Billiger wird es in der Regel nur, wenn entweder Leistungen gekürzt werden oder der Selbstbehalt erhöht wird. Oft besteht der Trick auch darin, in einen Tarif zu wechseln, bei dem die Arztrechnungen nur bis zum Regelsatz (=2,3-facher Satz) erstattet wird, die Ärzte aber meist bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz) abrechnen. Sprechen Sie zuerst einmal mit Ihrem Versicherungsmakler oder direkt mit der Versicherungsgesellschaft, wenn Ihnen Ihre Beiträge zu hoch werden. Wenn Sie gar nicht wissen, wohin, helfen auch wir Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 01 Okt., 2024
Jede vierte Erbengemeinschaft bleibt über mehr als 6 Jahre bestehen. Oft gar dauert es mehr als eine Generation, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Deshalb rate ich dazu, schon zu Lebzeiten alles zu unternehmen, damit nach dem eigenen Tod keine Erbengemeinschaft entsteht. Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass die Erben, die einen höheren Anteil am Erbe haben, eher die Wünsche der anderen Erben blockieren. Und in gut zwei von drei Erbengemeinschaften streiten sich die Geschwister ums Erbe der Eltern. Wenn Sie das vermeiden wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit mir unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 26 Sept., 2024
Natürlich schmälern Tarif- und Vertriebskosten die Renditen, aber auch Steuern und Garantien schlagen auf der Kostenseite zu. Dies hat der Staat zu verantworten, der z.B. bei Riester-Produkten und in der betrieblichen Altersvorsorge zur Beitragsgarantie verpflichtet. Und das Geld, dass dafür auf die Seite gelegt werden muss, kann nicht in renditestarke Fonds investiert werden. Aber auch bei der freien Anlage in Fonds ohne Versicherungsmantel fallen nicht unerhebliche Kosten an, Ausgabeaufschlag, Depotgebühr, Steuer und die ist meist höher als bei Fondspolicen. Es gibt aber auch kostengünstigere Alternativen dazu. Vereinbaren Sie einfach unter 08053 79540 einen Termin mit mir, dann können wir darüber reden.
von Norbert Eckstein 24 Sept., 2024
Viele Unternehmer wissen nicht, welche bAV-Leistungen sie ihren Mitarbeitern konkret zugesagt haben. Das ist ein enormes Risiko. Rund 5 Jahre ist es erst her, dass einige Pensionskassen in Schieflage geraten sind und ihre Leistungen herabsetzen mussten. Das ist auch ein Problem für die Arbeitgeber, den dieser muss möglicherweise die Differenz zwischen Leistungen aus der Pensionskasse und zugesagter Leistung ausgleichen. Das sollte ein Weckruf für alle Unternehmen sein. Brisanter wird das ganze auch noch durch das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Darin verpflichtet das Gesetz etwa Geschäftsführer einer GmbH dazu, ein Krisenfrüherkennungssystem für das Unternehmen einzuführen. Unterlässt er das, haftet er möglicherweise sogar mit seinem Privatvermögen. Da viele Geschäftsführer Ihre konkreten Verpflichtungen aus den bAV-Verträgen nicht kennen, sollten sie das Gesamtkonzept zur bAV von einem Experten prüfen lassen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir unter 08053 79540 … als zertifizierter Fachberater für betrieblichen Altersvorsorge kann ich Ihnen sicherlich hier weiterhelfen.
von Norbert Eckstein 17 Sept., 2024
Die Basisrente (auch Rürup-Rente) ist ein staatlich gefördertes, privates Altersvorsorgeprodukt, das ursprünglich vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht war, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit sollten sich diese Berufsgruppen eine lebenslange, monatliche Rente aufbauen, denn nur so wird die Rente nach dem Berufsleben ausgezahlt. Besonders attraktiv ist meiner Meinung nach die fondsgebundene Variante. Natürlich gibt es hier ein kleines Risiko durch Wertverlust, aber je länger der Vertrag läuft, umso geringer ist dieses Risiko, sagen selbst die Verbraucherschützer. Das lohnt sich nun seit 2023 besonders. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können zu 100% von der Steuer abgezogen werden. Zwar wird die Rente später versteuert, aber dann ist das Gesamteinkommen in der Regel geringer als bei der Einzahlung. Deshalb wird in der Gesamtabrechnung Steuer gespart. Gerne beraten wir Sie dazu. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 10 Sept., 2024
Die Kapitalauszahlung aus Fondspolicen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind die Gewinne zu versteuern. Auf die Differenz zwischen Einzahlung und der Auszahlung wird Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer fällig. Weniger Steuern sind zu zahlen, wenn die sogenannte 12/62-Regel eingehalten wurde, also Einzahlung mindestens 12 Jahre lang und keine Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr. Dann unterliegt die Differenz dem Halbeinkünfteverfahren, also nur der Hälfte des persönlichen Steuersatzes. Wird der Betrag nicht auf einmal ausgezahlt, sondern als Teil- oder Rentenzahlung über mehrere Jahre gestreckt, sind die Einkünfte in der Regel noch geringer als bei einmaliger Kapitalauszahlung und damit noch steuerlich günstiger, weil weniger Auszahlung ist gleichzeitig in der Regel auch weniger Steuer. Gar keine Steuer fällt an, wenn z.B. eine wesentlich ältere Person, also zum Beispiel Vater oder Mutter als versicherte Person eingetragen ist, der Beitragszahler im Vertrag als Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person im Vertrag steht. Denn dann handelt es sich bei der Auszahlung bei Tod der versicherten Person um eine steuerfreie Todesfallleistung. Es gibt noch einige andere Gestaltungsmöglichkeiten mit den fondsgebundenen Lebensversicherungen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit mir unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 15 Aug., 2024
Schon seit 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf die geförderte Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Entgeltumwandlungen können in allen Durchführungswegen der bAV gemacht werden. Ich möchte aber hier die Direktversicherung genauer anschauen, weil diese am häufigsten genutzt wird. Hier gibt es Höchstgrenzen für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Rentenversicherung (West) könne steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, 4 % der BBG sind zudem von den Sozialabgaben befreit. Der verpflichtende Arbeitgeberanteil in Höhe von 15 % ist hier schon dabei. Ganz ohne Steuer und Abgaben ist eine Betriebsrente allerdings nicht. Es gilt – wie auch bei der gesetzlichen Renten – die nachgelagerte Besteuerung, muss also mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bei gesetzlich krankenversicherten Personen fällig. Hier gibt es allerdings einen regelmäßig steigenden Freibetrag, 2024 in Höhe von 176,75 Euro. Schlechter fahren Personen, die statt einer Rente eine Kapitalauszahlung wählen. Hier muss der volle Krankenversicherungsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil – verteilt auf 10 Jahre gezahlt werden. Also Augen auf, bei der Wahl der Auszahlung und auch Augen auf bei der Produktauswahl. Ein Selbstläufer ist die bAV also nicht, auch wenn diese sich in den meisten Fällen lohnt. Lassen Sie sich von mir dazu beraten. Als zertifizierter Fachberater für bAV kenne ich Produkte, Vor- und Nachteile. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir unter 08053 79540 oder n.eckstein@norbert-eckstein.de
von Norbert Eckstein 13 Aug., 2024
Immer mehr Senioren und – vor allem – Seniorinnen kommen ohne Grundsicherung nicht mehr über die Runden. Fast 700.000 Personen bekamen im ersten Quartal dieses Jahres Hilfe vom Staat. Es trifft vor allem die Menschen, die lang nur in Teilzeit gearbeitet haben. Aber, dagegen kann man selbst noch etwas tun. Wir sind Spezialisten für die Altersvorsorge von Menschen ab dem 50-igsten Lebensjahr. Hier ist es noch nicht zu spät. Wir verhelfen Ihnen zum Extra-Kick für Ihre Altersvorsorge. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540 oder n.eckstein@norbert-eckstein.de
von Norbert Eckstein 08 Aug., 2024
Altersvorsorge in Fondspolicen haben zwei entscheidende Vorteile gegenüber einer Direktanlage in Fonds: Der erste Vorteil: Die lebenslange Rente. Egal, wie lang die versicherte Person lebt, es wird die vereinbarte Rente gezahlt. Das Langlebigkeitsrisiko wird auf die Versicherungsgesellschaft übertragen. Der zweite Vorteil: Die steuerlichen Vorzüge. In der Einzahlungsphase sind die Erträge in einer privaten Rentenversicherung von der Abgeltungssteuer befreit. Aber, die Entscheidung, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Direktinvestment in Fonds die bessere Variante ist, hängt auch von vielen kundeorientierten Faktoren ab: Anlagehorizont, Flexibilität, Qualität der Fonds, Steuer, Kosten … Erfahrungsgemäß stellt die fondsgebundene Lösung meist auch die bessere dar. Aber, am besten von uns dazu beraten lassen … Terminvereinbarung unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 04 Juli, 2024
Es gibt sie nicht, die perfekte Lösung bei Fondspolicen. Beide sind gut, der Auszahlungsplan als auch die lebenslange Rente. Aber, beide Varianten können kombiniert werden … Das sind die Unterschiede: Bei einer lebenslangen Rente wird nach den Ansparphase das Vertragsguthaben in das Sicherungsvermögen der Gesellschaft übertragen. Sicherungsvermögen heißt, weil hier dann die Renditechancen stark begrenzt sind. Dafür kann eine lebenslange Rente garantiert werden. Aber, bei einer lebenslangen Rentenzahlung endet die regelmäßige Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherten. Nur mit einer besonderen Vereinbarung im Vertrag wird dann das Restguthaben an die Erben ausgezahlt. Das gibt es beim Auszahlungsplan nicht. Dort können Sie selbst das Risiko-Rendite-Profil festlegen. Geht das gut, können höhere Renten die Folge sein, geht das nicht so gut, gibt es keine Garantie für Rentenzahlungen. Der Auszahlungsplan endet dann, wenn das gesamte Kapital ausgezahlt wurde. Kombiniert gibt es eine garantierte lebenslange Rentenzahlung und die Möglichkeit, über Investmentfonds weitere Gewinn zu erwirtschaften, welche dann die Rente steigern können. Eines nicht vergessen: den Fiskus! Der will seinen Anteil, egal ob lebenslange Rente oder Auszahlungsplan. Wir klären sie auf. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
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