Norbert ECKSTEIN Versicherungsmakler

Fachberater für betriebliche Altersvorsorge (Duale Hochschule Karlsruhe)

Spezialist für Vorstands- und GGF-Versorgung (IHK)

Unser Service für Sie

Betriebliche Altersvorsorge, die Mitarbeiter bindet und Unternehmen entlastet

Für Unternehmen mit 10 bis 1.500 Mitarbeitenden.

Kostenloser Arbeitgeber-bAV-Check für mehr Rechtssicherheit, bessere Mitarbeiterbindung und geringerem Verwaltungsaufwand.

(Hier können Sie demnächst den kostenlosen bAV-Check anfordern)


Problem-Selektion: Kommen Ihnen diese Fragen bekannt vor?

  • Ist unsere bAV rechtssicher eingerichtet?
  • Werden Arbeitgeberzuschüsse korrekt umgesetzt?
  • Gibt es Haftungsrisiken?
  • Ist unser Versorgungssystem noch attraktiv?
  • Verstehen unsere Mitarbeiter die bAV überhaupt?
  • Nutzen wir die bAV aktiv gegen Fachkräftemangel?

Viele Unternehmen haben ihre betriebliche Altersvorsorge vor Jahren eingeführt und seitdem nicht mehr überprüft. Dabei haben sich gesetzliche Rahmenbedingungen, Zuschusspflichten und Mitarbeiteranforderungen verändert.


Lösung: Arbeitgeber-bAV-Check

In einem strukturierten Analysegespräch prüfen wir:

  • aktuelle Versorgungssysteme
  • Arbeitgeberzuschüsse
  • Verwaltungsaufwand
  • Haftungsrisiken
  • Mitarbeiterakzeptanz
  • Optimierungspotentiale

Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen


Für Unternehmer

  • Rechtssicherheit
  • Mitarbeiterbindung
  • Entlastung

Für Personalverantwortliche

  • einfachere Prozesse
  • attraktive Benefits
  • Motivation

Für Vorstände, Geschäftsführer und GGF

  • Individuelle Versorgungskonzepte
  • Absicherung der Altersversorgung
  • steuerlich sinnvolle Gestaltung


Warum zu Norbert Eckstein?


Buche ein Beratungsgespräch


Vereinbaren Sie den kostenlosen Arbeitgeber-bAV-Check

Die Premiummakler

Wir haben uns mit anderen Versicherungsmaklern zu einer Bürogemeinschaft zusammen-geschlossen. Es handelt es sich bei uns um jeweils rechtlich wie auch wirtschaftlich selbstständige Unternehmen. Wir sind weder eine Sozietät noch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und haften somit jeweils eigenständig und nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder aus der Büro-gemeinschaft. Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln, Büroräumen und Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.

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