von Norbert Eckstein
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26 Sept., 2023
2005 verlor die Lebensversicherung Ihre Steuerfreiheit, 2009 auch die Direktanlage in Fonds. Also nix mehr mit Steuerfreiheit bei der Altersvorsorge? Mit ein bisschen überlegen und genau konstruieren geht es doch noch. Eine – und nur eine - fondsgebundene Rentenversicherung muss einen sogenannten Whole-Life-Ansatz, also eine sehr lange und verlängerbare Laufzeit haben, außerdem muss im Todesfall die Auszahlung des gesamten, dann aktuellen, Vertragsguthaben – und nicht nur die eingezahlten Beiträge – vereinbart sein. Todesfall ist da das entscheidende Stichwort. Die Todesfallleistung ist in diesem Fall einkommensteuerfrei. Um die Todesfallleistung für sich selbst als Sparer nutzen können, wird als versicherte Person eine etwas 20 – 30 Jahre ältere Person eingetragen. (Ich weiß, dass klingt jetzt ein wenig makaber: idealerweise stirbt diese Person dann, wenn man selbst in die Rente geht). Wichtig ist, dass der Sparer dann Zugriff auf die Sterbeurkunde hat, denn diese braucht die Versicherung für die Auszahlung. Dieses wird in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Auch Erbschaftsteuer fällt nicht, an, weil der Sparer ja seinen eigenen Vertrag bespart hat. Natürlich klingt das erst einmal moralisch heikel, ist es aber in meinen Augen nicht, wenn die versicherte Person z.B. der Vater oder die Mutter ist. Viele Eltern sind bereits, sich auf einen solchen Vertrag einzulassen, hilft er doch später den Kindern und kostet den Eltern nichts. Ein Nachteil ist: Stirbt die versicherte Person sehr früh, sind natürlich die Erträge gering, weil zu kurz eingezahlt worden ist. Lebt die versicherte Person deutlich länger, als erwartet, kann man sich die Altersvorsorge dennoch auszahlen lassen, verliert dann allerdings die Steuerfreiheit. Stirbt der Sparer vor seiner versicherten Person, geht das ganze Guthaben in seiner Erbmasse auf. Auch hier ist nichts verloren, da dann seine Erben das Angesparte erhalten. Ich habe einmal ein Beispiel berechnet: Laufzeit 37 Jahre, Monatsbeitrag 250,00 Euro, erwartete Rendite des Fonds 6 % p.a. Hat die Fondspolice eine Laufzeit von mind. 12 Jahren und der Sparer ist dann 62 Jahre alt, fällt die Kapitalauszahlung unter das Halbeinkünfteverfahren. Auszahlung nach Steuer ca. 306.000 Euro, bei steuerfreier Auszahlung würden ca. 347.000 Euro zur Verfügung stehen, ein Vorteil von rund 41.000 Euro mit diesem Konzept. Das Steuerthema ist zwar oft kompliziert, mit dem richtigen Berater (08053 79540) aber ein durchaus nachdenkenswürdiges.