von Norbert Eckstein
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04 Juli, 2024
Es gibt sie nicht, die perfekte Lösung bei Fondspolicen. Beide sind gut, der Auszahlungsplan als auch die lebenslange Rente. Aber, beide Varianten können kombiniert werden … Das sind die Unterschiede: Bei einer lebenslangen Rente wird nach den Ansparphase das Vertragsguthaben in das Sicherungsvermögen der Gesellschaft übertragen. Sicherungsvermögen heißt, weil hier dann die Renditechancen stark begrenzt sind. Dafür kann eine lebenslange Rente garantiert werden. Aber, bei einer lebenslangen Rentenzahlung endet die regelmäßige Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherten. Nur mit einer besonderen Vereinbarung im Vertrag wird dann das Restguthaben an die Erben ausgezahlt. Das gibt es beim Auszahlungsplan nicht. Dort können Sie selbst das Risiko-Rendite-Profil festlegen. Geht das gut, können höhere Renten die Folge sein, geht das nicht so gut, gibt es keine Garantie für Rentenzahlungen. Der Auszahlungsplan endet dann, wenn das gesamte Kapital ausgezahlt wurde. Kombiniert gibt es eine garantierte lebenslange Rentenzahlung und die Möglichkeit, über Investmentfonds weitere Gewinn zu erwirtschaften, welche dann die Rente steigern können. Eines nicht vergessen: den Fiskus! Der will seinen Anteil, egal ob lebenslange Rente oder Auszahlungsplan. Wir klären sie auf. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.