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von Norbert Eckstein 07 Dez., 2023
Lauterbach kriegt es nicht wirklich hin ... Woher sollen die vielen fehlenden Milliarden für die gesetzliche Krankenversicherung kommen? Wir erinnern uns, erst Anfang 2023 wurde der Zusatzbeitrag um etwa 0,3 % auf durchschnittlich 1,6 % heraufgesetzt. Sollten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, muss mit einer weiteren Erhöhung von 0,2 % bis 0,4 % gerechnet werden. Das würde bedeuten, dass ein gesetzlich Versicherter mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 25.000 Euro p.a. zwischen 25 und 50 Euro mehrbelastet werden würde. Jemand der 45.000 Euro im Jahr brutto verdient, hätte 45 bis 90 Euro weniger im Geldbeutel. Wer gar über der Beitragsbemessungsgrenze 2023 (59.850,00 Euro) brutto im Jahr verdient, dem zieht seine Krankenkasse sogar zwischen 60 und 120 Euro aus der Tasche. Steigt 2024 die Beitragsbemessungsgrenze, wird die Belastung noch höher. Die gute Nachricht! Durch einen Krankenkassenwechsel sind bereits heute jährliche Ersparnisse bis zu 344 Euro möglich. Lassen Sie sich von mir dazu beraten. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 21 Nov., 2023
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen auf monatlich 7.550 Euro (p.a. 90.600 Euro) und im Osten auf 7.450 Euro (p.a. 89.400 Euro) Dadurch steigt der maximal steuerlich geförderte Betrag für die betriebliche Altersvorsorge auf 604 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Betrag auf 302 Euro. Der Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge aus Renten der betrieblichen Altersvorsorge steigt im Westen auf 176,75 Euro, im Osten auf 173,25 Euro. Pflichtversicherte Rentner müssen also Krankenkassenbeiträge nur für den Betrag bezahlen, der über diesem Freibetrag liegt. Auch die Freigrenze für die Pflegeversicherung steigt auf 176,75 Euro. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Dies gilt nicht für freiwillig Versicherte. Der maximal mögliche Betrag für die Basis-Rente (gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente) steigt auf 27.565 Euro p.a. (bei Ehepaaren auf 55.130 Euro p.a.). 100 % davon sind steuerliche absetzbar. Wer ab dem 01.01.2024 einen Bauantrag für einen Neubau in einem Neubaugebiet stellt, muss eine Heizung installieren, die auf mindestens 65 % erneuerbaren Energien basiert „Wohn-Riester“ kann ab 01.01.2024 neben – wie bisher – Aufbau von Eigenkapital, Tilgung eines Darlehens oder altersgerechter Sanierung auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwendet werden. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 11.604 Euro, der Kinderfreibetrag steigt auf 6.384 Euro. Der Freibetrag zum Solidaritätszuschlag für Gutverdiener erhöht sich auf 18.130 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 62.100 Euro. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln möchte, muss zukünftig 69.300 Euro p.a. verdienen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzliche Versicherte wird wohl um ca. 0,1 % steigen, beträgt dann also durchschnittlich 1,7 %. Dadurch erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte auf 421,76 Euro für die Kranken- und 87,98 Euro (62,10 Euro in Sachsen) für die Pflegeversicherung. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden erhöht. Im ambulanten Bereich erhöht sich das Pflegegeld um 5 %, ebenso für die Sachleistungen. Im stationären Bereich werden die Leistungszuschläge auf die Pflegekosten angehoben auf 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten im 1. Jahr, 30 % bei einem Aufenthalt länger als 12 Monate, 50 % bei einem Aufenthalt von länger 24 Monate und 75 % bei einem Aufenthalt länger als 36 Monate. Das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige wir ab 2024 für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr gewährt (Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewährleistung übernommen werden)
von Norbert Eckstein 19 Okt., 2023
Eines ist bei der Direktanlage in Fonds nicht möglich: Eine lebenslange Verrentung des Kapitals und damit die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Diese kann nur die Fondspolice in der Form der privaten Rentenversicherung bieten. Die ausgerechneten monatlichen Rentenauszahlungen fließen bis zum Lebensende auf Ihr Konto, egal ob sie nur das 70. Lebensjahr oder das 120. Lebensjahr erreichen. Das ist eine gute Ergänzung zur ebenfalls lebenslangen gesetzlichen Rente. Für den, der bisher nur in Fonds investiert hat, für den gibt es schon noch einen Weg zur lebenslange Rente. Das ist etwas kompliziert und steuerlich in der Regel unvorteilhafter. Fragen Sie uns danach, wir helfen hier gerne weiter ...
von Norbert Eckstein 03 Okt., 2023
Liegt das Abschlussjahr vor 2005, kannst Du Dich wahrscheinlich über eine steuerfreie Kapitalauszahlung freuen. Egal ob es sich dabei um eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, um eine klassische deckungsstockbasierte Anlage oder eine Fondspolice handelt. Es müssen dann nur folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Einzahlung über mindestens 5 Jahre • Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre • Bei Kapitallebensversicherungen muss der Todesfallschutz mindestens 60 % die Beiträge betragen Bei Verträgen am 2005 sind Kapitalauszahlungen grundsätzlich zu versteuern. Verträge, die hauptsächlich der Altersvorsorge dienen, werden aber bevorzugt behandelt. Es wird – nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren – nur der Differenzbetrag zwischen eingezahlten Beträgen und der Auszahlung mit der Hälfte des persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • Das 60. Lebensjahr muss vollendet sein • Bei Vertragsabschluss vor 2012 muss das 62. Lebensjahr vollendet sein • Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre • Bei Kapitallebensversicherungen ab dem 01.04.2009 muss die Todesfallsumme mindestens 50 % der Beiträge betragen Bei Fondspolicen kommt die Teilfreistellung dazu: 15 % der seit 2018 erzielten Erträge sind steuerfrei, wenn sie aus Investmentfonds stammen. Werden die o. g. Bedingungen nicht vollständig erfüllt, greift die Abgeltungssteuer. Die vollen Erträge werden dann mit 25 % plus Soli und eventuell Kirchensteuer versteuert.
von Norbert Eckstein 26 Sept., 2023
2005 verlor die Lebensversicherung Ihre Steuerfreiheit, 2009 auch die Direktanlage in Fonds. Also nix mehr mit Steuerfreiheit bei der Altersvorsorge? Mit ein bisschen überlegen und genau konstruieren geht es doch noch. Eine – und nur eine - fondsgebundene Rentenversicherung muss einen sogenannten Whole-Life-Ansatz, also eine sehr lange und verlängerbare Laufzeit haben, außerdem muss im Todesfall die Auszahlung des gesamten, dann aktuellen, Vertragsguthaben – und nicht nur die eingezahlten Beiträge – vereinbart sein. Todesfall ist da das entscheidende Stichwort. Die Todesfallleistung ist in diesem Fall einkommensteuerfrei. Um die Todesfallleistung für sich selbst als Sparer nutzen können, wird als versicherte Person eine etwas 20 – 30 Jahre ältere Person eingetragen. (Ich weiß, dass klingt jetzt ein wenig makaber: idealerweise stirbt diese Person dann, wenn man selbst in die Rente geht). Wichtig ist, dass der Sparer dann Zugriff auf die Sterbeurkunde hat, denn diese braucht die Versicherung für die Auszahlung. Dieses wird in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Auch Erbschaftsteuer fällt nicht, an, weil der Sparer ja seinen eigenen Vertrag bespart hat. Natürlich klingt das erst einmal moralisch heikel, ist es aber in meinen Augen nicht, wenn die versicherte Person z.B. der Vater oder die Mutter ist. Viele Eltern sind bereits, sich auf einen solchen Vertrag einzulassen, hilft er doch später den Kindern und kostet den Eltern nichts. Ein Nachteil ist: Stirbt die versicherte Person sehr früh, sind natürlich die Erträge gering, weil zu kurz eingezahlt worden ist. Lebt die versicherte Person deutlich länger, als erwartet, kann man sich die Altersvorsorge dennoch auszahlen lassen, verliert dann allerdings die Steuerfreiheit. Stirbt der Sparer vor seiner versicherten Person, geht das ganze Guthaben in seiner Erbmasse auf. Auch hier ist nichts verloren, da dann seine Erben das Angesparte erhalten. Ich habe einmal ein Beispiel berechnet: Laufzeit 37 Jahre, Monatsbeitrag 250,00 Euro, erwartete Rendite des Fonds 6 % p.a. Hat die Fondspolice eine Laufzeit von mind. 12 Jahren und der Sparer ist dann 62 Jahre alt, fällt die Kapitalauszahlung unter das Halbeinkünfteverfahren. Auszahlung nach Steuer ca. 306.000 Euro, bei steuerfreier Auszahlung würden ca. 347.000 Euro zur Verfügung stehen, ein Vorteil von rund 41.000 Euro mit diesem Konzept. Das Steuerthema ist zwar oft kompliziert, mit dem richtigen Berater (08053 79540) aber ein durchaus nachdenkenswürdiges.
von Norbert Eckstein 19 Sept., 2023
Wer mich kennt, der weiß, ich bin ein Freund des regelmäßigen Sparens in Investmentfonds – entweder direkt oder über den Umweg der Fondspolice. Die Fondspolice ist kostenintensiver. Dieser Nachteil wird aber fast immer durch günstigere Steuern ausgeglichen. Wer Fondsanteile direkt kauft, muss oft einen Ausgabeaufschlag zahlen. Wer später Fondsanteile verkauft, muss Abgeltungssteuer auf den Veräußerungsgewinn bezahlen. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz, gilt dieser. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % bzw. 26,375 % inkl. Soli plus ggf. Kirchensteuer. Zwar gibt es für die meisten Steuerzahler seit 2021 keinen Soli mehr, auf die Abgeltungssteuer fällt er jedoch nach wie vor an. Bei Fondspolicen wie das Finanzamt – anders als bei der Direktanlage in Fonds – keine Steuer, solange kein Geld aus der Police abfließt. Erst bei Auszahlung kommt die Steuer ins Spiel. Wenn der Anleger idealerweise die 12/62-Regel erfüllt, das heißt: die Fondspolice muss bei Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden haben und der Kunde muss das 62. Lebensjahr vollendet haben, dann greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen ausbezahltem Kapital und den eingezahlten Beiträgen muss versteuert werden, allerdings nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer, sondern mit dem persönlichen Steuersatz. Wer die 12/62-Regel nicht einhalten kann, muss genau durchrechnen, welche Anlage – Direkt oder über Fondspolice – voraussichtlich die günstigere Variante sein wird. Gerne übernehmen wir das für Sie.
von Norbert Eckstein 12 Sept., 2023
Fonds oder Fondspolice? Beide haben Vor- und Nachteile. Für die Direktanlage in Fonds spricht die Flexibilität. Bei der Anlage in eine Fondspolice spart man Steuern und gerade über einen längeren Ansparzeitraum fällt meist der Gesamtertrag bei einer Fondspolice besser aus, trotz anfallender Verwaltungskosten. Wichtig ist bei beiden Anlageformen: Immer wieder die Fonds prüfen, ob diese noch die erhofften Performances bringen. Ein schlechtes Jahr muss nicht gleich einen Fondswechsel nach sich ziehen. Ist die Entwicklung aber längerfristig unterdurchschnittlich, sollte man die Gründe erforschen und eventuelle die Anlagestrategie ändern. Jetzt fallen wieder Vor- und Nachteile auf: In der Fondspolice ist die Auswahl der Fonds bzw. Fondsstrategien in der Regel begrenzt, in der freien Fondsanlage haben Sie hier mehr Auswahl. Dafür fallen hier teilweise nicht unerhebliche Kosten in Form von Fondswechselgebühr und Steuern an. Nicht umsonst gilt der Spruch „Hin und Her macht Taschen leer“. Wir können mit Softwareunterstützung die finanziellen Vorteile von freien Fonds und Anlage in einer Fondspolice gegenüberstellen. Die geringe Arbeitsgebühr dafür fangen Sie in der Regel durch Ersparnisse in der richtigen Anlageform wieder auf. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
von Norbert Eckstein 29 Aug., 2023
Es ist nun einmal so: Brennt das Haus zum Beispiel bis auf die Grundmauern nieder, zahlt die Gebäudeversicherung den Wiederaufbau in der Regel bis zum letzten Cent. Dabei braucht es den Hausbesitzer eigentlich gar nicht zu interessieren, dass die Kosten für Baumaterial und die Lohnkosten der Bauunternehmen in den letzten Monaten und Jahren teilweise rasant gestiegen sind. Die Versicherung muss die Reparatur oder die Wiederherstellung trotzt der gestiegenen Preise in den ursprünglichen Bauzustand vor Schaden wiederherstellen. Im Fachchinesisch nennt man das „Versicherung zum gleitenden Neuwert“. Wenn man jetzt einmal damit rechnet, dass – alleine von 2022 bis heute die Baustoffpreise je nach Baustoff zwischen fast ca. 2 % (Bauholz) bis ca. 50 % (Flachglas) gestiegen sind, wundert es nicht, dass die Versicherungsprämien steigen müssen. Kurz gerechnet legten die Preise für den Neubau im Jahr um ca. 16,5 % zu. Die Extremwetter-Kapriolen nehmen nicht ab, sondern zu. Das Risiko steigt also noch weiter an. Versicherung heißt nun mal, Umlegen des Einzelschadens auf viele. Die anderen müssen mit den Beiträgen den Einzelschaden mitdecken. Bitte geben Sie also nicht Ihrem Makler Schuld für die Verteuerung. Wenn Ihre Wohngebäudeversicherung zu teuer geworden sind, prüfen wir gerne für Sie, ob es bessere und günstigere Alternativen gibt.
von Norbert Eckstein 17 Aug., 2023
Eines einmal klar vorab: ES gibt den besten Weg nicht und eine pauschale Lösung ist niemals richtig ... Steht zum Rentenbeginn eine gewisse Kapitalsumme aus einer Renten- oder Lebensversicherung zur Verfügung, stellt sich die Fragen, was mache ich damit, um die laufenden Kosten zu decken. - Geld beim Versicherer lassen - Kapital auszahlen lassen und monatlich vom Sparbuch entnehmen - Kapital auszahlen lassen und selbst durchdacht verrenten Da spielen drei wesentliche Werte eine entscheidende Rolle: - Der Rentenfaktor (garantiert und/oder nicht garantiert) - Die möglichen Renditen am Kapitalmarkt - Die Lebenserwartung Natürlich kommen weitere Faktoren dazu: Inflation, Familie, Versorgung Dritter, Steuer. Schauen wir uns einmal den wesentlichen Faktor an ... den Rentenfaktor ... Der Rentenfaktor hat die größte Spannweite. Ein heute 30-jähriger Sparer bekommt bei einer z.B. 10-jährigen Rentengarantie derzeit garantierte Rentenfaktoren zwischen 23,80 und 26,10 bei den besten Versicherern, der nicht garantierte Rentenfaktor liegt zwischen 26,16 und 26,99, also jeweils der Eurobetrag mtl. den der Kunde für ein angespartes Kapital in Höhe von 10.000 Euro erhält. Das ergibt also eine monatliche Rente von 238,00 Euro bis 269,90 Euro bei 10.000 Euro Kapitalvermögen. Kurz vor der Rente gibt es andere Rentenfaktoren, die deutlich höher sind. Da liegen die Renten dann zwischen 300 Euro und 440,00 Euro. Warum? Der Versicherer weiß, dass der Kunden statistisch gesehen kürzer leben wird und kann entsprechend anders kalkulieren. Wichtig ist also, eine Gesellschaft zu finden, die hohe Rentenfaktoren hat und auch sonst flexibel ist. Natürlich sollten auch Alternativen zu Rentenprodukten der Versicherer geprüft werden. Lassen Sie sich hier von einem Experten beraten und vereinbaren Sie einen Termin bei mir.
von Norbert Eckstein 25 Juli, 2023
Der Fachkräftemangel wird als Begriff schon manchmal überstrapaziert. Ich meine aber, es fehlt nicht nur an Fachkräften, sondern an Arbeitskräften insgesamt. Ein Mittel für die Unternehmen könnte es sein, seinen Mitarbeitern attraktive Zusatzpakete zum Gehalt anzubieten. Ein probates Mittel könnte die Betriebliche Altersvorsorge und ergänzend die Betriebliche Krankenversicherung sein. Der Bedarf bei – vor allem – mittelständischen Unternehmen ist hier noch riesig. Da sind die Großkonzerne weit voraus und bieten hier den Mitarbeitern einen deutlichen Mehrwert. Und dabei ist es kein Hexenwerk, auch in kleineren Unternehmen ein passendes Vorsorgemodel zu integrieren, wenn ein Fachmann dabei hilft. Entscheidender als die Einrichtung ist aber die Betreuung durch einen Experten danach. Den das Vorsorgesystem muss „up to date“ gehalten werden. Mitarbeiter gehen, neue kommen, Beiträge ändern sich, Krankheits- und evtl. Mutterschaftspausen müssen berücksichtigt werden, Mitarbeiter gehen in den Ruhestand und wollen Ihre Rente erhalten. Als Fachberater für die Betriebliche Altersvorsorge kann ich diese Komplexität beherrschen und gebe dem Arbeitgeber durch ein gesichertes Extranet jederzeit Einblick in die bestehenden Verträge. Dadurch wird der Aufwand für das Unternehmen und speziell die Personalabteilung auf das Minimum reduziert. Der Arbeitgeber hat dadurch viele Vorteile: • Die Betriebliche Altersvorsorge wird Teil eines modernes Vergütungssystems für seine Mitarbeiter mit individuellen Gestaltungsoptionen • Die Betriebliche Altersvorsorge kann eine kostengünstige Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein • Arbeitgeberzuschüsse sind als Betriebsausgabe absetzbar • Wir garantieren eine rechtssichere Gestaltung und setzten dies um • Durch digitale Dienste bleibt die Verwaltung sehr schlank Auch Ihr Arbeitnehmer hat Vorteile: • Er schließt mit Hilfe des Arbeitgebers seine Rentenlücke • Wir bieten Lösungen mit Beitragsgarantie und Renditechancen • Der Mitarbeiter spart Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge • Dank der Zuschüsse des Arbeitgebers bekommt der Arbeitnehmer eine höhere Rente, als wenn er dies privat angelegt hätte. • Er bekommt eine Beratung durch eine Altersvorsorgeexperten.
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